Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschreibereihaus

Stadtschreibereihaus

, n.

wie Stadtschreiberei (I) 
  • [weilen nunmehro auch gemeiner stadt-aembter in pari numero religionum ersetzt werden, wird die] accommodierung des catholischen syndici in dem stadt-schreiberey-haus ... befohlen
    1663 Struve,PfälzKHist. 667