Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschüler

Stadtschüler

, m.

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Schüler an einer Stadtschule 
  • præceptores privati [sollen] ihre knaben ... in guter disciplin halten, daß sie ... die stadtschuͤler nicht beleidigen noch verfuͤhren
    1656 HessSamml. II 332
unter Ausschluss der Schreibform(en):