Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Stadtschütze

1Stadtschütze

, m.

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mit einer Schusswaffe ausgerüsteter städt. Wächter, Wachsoldat
  • wen wir B. mit reysigen vnde statschutczen meynen zcu bemannen ... mit armbrosten vnde hantbuchsen
    1429 LeipzUB. I 113
  • hat ein erber rate J.W., richter und etlich statschützen hinaus zu hern J.v.Z. geschickt
    1508 EgerChr. 350
  • der rath hat etliche stattschützen verordtnet, den juden schutz zu halten
    1623 QFGNürnb. 32 S. 42
  • anstellung allhiesiger stadt-schuͤtzen bey denen aͤussersten posten ... zu abwerffung deß zum verkauff hereinbringenden holzes, auch einziehung der muthwilligen verbrechere
    1735 Gatterer,NForstArch. 22 S. 122
  • haben die stadt-schuͤzen einige solcher stehenden pech-pfannen auf den markt zu stellen und anzuzuͤnden
    1749 SammlBadDurlach II 468