Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschützmeister

Stadtschützmeister

, m.

in städt. Diensten stehender Rüst- und Waffenmeister
  • er sal vnd magk auch des jars, so lang er statschützmeister ist, ein gebrewde freyhe an alle pflegung vngeldes thun
    1496 MittOsterland 7 (1874) 474
unter Ausschluss der Schreibform(en):