Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtuntergänger

Stadtuntergänger

, m.

städt. Amtsperson zur Entscheidung von innerstädtischen Grenz-, Bau- und Nachbarstreitigkeiten
  • daferr die stadt- oder feld-untergaͤnger von jemanden ... erfordert wuͤrden ... sollen sie ohne vorwissen oder beyseyn unserer beampten, auch burgermeister ... untergehen
    1655 Reyscher,Ges. XIII 158
  • wie die tuͤbinger stadtuntergaͤnger bei haus-vertheilungen gewoͤhnlich sprechen: [dass] ... stiegen, lotter zum aufzug ... gemeinschaftlich bleiben [sollen]
    1786 Schwarz,Losungen 43