Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtuntergänger
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Stadttürmer
Stadttürmerdienst
Stadtübung
Stadtuhr
Stadtungeld
Stadtuntergänger
, m.
städt. Amtsperson zur Entscheidung von innerstädtischen Grenz-, Bau- und Nachbarstreitigkeiten
vgl.
Felduntergänger
- daferr die stadt- oder feld-untergaͤnger von jemanden ... erfordert wuͤrden ... sollen sie ohne vorwissen oder beyseyn unserer beampten, auch burgermeister ... untergehen1655 Reyscher,Ges. XIII 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie die tuͤbinger stadtuntergaͤnger bei haus-vertheilungen gewoͤhnlich sprechen: [dass] ... stiegen, lotter zum aufzug ... gemeinschaftlich bleiben [sollen]1786 Schwarz,Losungen 43