Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvikarie

Stadtvikarie

, f.

Amtsstelle, Posten eines/des Stellvertreters des Stadtpfarrers 
  • [creutze-capelle:] haben bürgermeister und rath hieselbst, gleichwie mit andern beiden statt-vicarien, darüber das jus patronatus
    1648 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 277