Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvogtamt

Stadtvogtamt

, n.

Posten eines Stadtvogts; Stadtvogtei (I) 
  • mein gesagter schweher ... ist aber ein rathsherr ... gewesen, hat lezlich das statvogtampt um seines wohlverhaltens willen bekommen und das handwerk aufgeben
    1625 ArchKulturg. 1 (1903) 77
  • daß zum allhiesigen stadtvogtamt J.H., bürger und branntweinbrenner allhier, die ... zwölf gulden zapfengeld ... zu recht erlegt
    1706 NeuburgKollBl. 62 (1898) 86