Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwächter

Stadtwächter

, m.

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auch Städte- 
städt. Wachmann, Nachtwächter (I); Angehöriger der Stadtwache (II) 
bdv.: Stadtwacher
  • wer die stadknechte vnde stadwechter frevelich angrifet adder wundet by tag adder by nacht der sal synen hals haben vorloren
    nach 1365 Voigt,Marienb. 530
  • daz man gemeine stettewechter oder scharwechter hette, den solte man von gemeinem gelde lonen
    1383 MosbachStR. 558
  • [uffruhren, die] mit kleinen freveln gebrochen werden, die hatt die statt zu straffen, den stattwächtern und knechten damit zu lohnen
    1496 Ladenburg 699
  • seindt vier stattwechter ine [thädter] zue verwahren hinein ins closter geordnet worden
    1556 Schindler,VerbrFreib. 167
  • [brennende fackeln sollen] von der haupt-wacht ... oder stadt-waͤchtern hinweg genommen ... werden
    1672 CCMarch. V 1 Sp. 158
  • [auf selbigem steinthor hat] der stadt-wächter oder thurmmann sich aufgehalten
    1723/62 HannovGBl. 8 (1905) 141
  • ein stadt wächter, so seith 6 jahren ... als taglöhner bey unserem müntzmeister J. gestanden
    1759 v.Tscharner,TodesstrBern 14
  • bey executionen [scheint] ... die einzige hiebey übliche policey anstalt von 12 stadtwächtern zum begleit nicht hinlänglich zu seyn
    1795 BernStR. VII 1 S. 420
  • bey der ... den ... scharfrichtern, fuhrleuten, gastwirthen, stadt-, dorf- und feldwaͤchtern gebuͤhrenden freyheit, die zu ausuͤbung ihres berufes ... erforderliche hunde zu halten
    1806 v.Berg,PolR. V 186
  • untergeordnete oͤffentliche personen, als stadt- und dorf-waͤchter, patrouillen, thorwaͤchter ... [sollen] unermuͤdete aufmerksamkeit auf verdaͤchtige personen ... richten
    1815 WirtRealIndex II 373
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