Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwohner

Stadtwohner

, m.

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wie Stadteinwohner 
vgl. Stadtvolk
  • wuͤrde derohalben ein stadtwohner oder auch sonst jemand kegen stadtleut rechts bedoͤrffen, er sol sie mit des richters zeichen ... fuͤrladen
    1583 SiebbLR. I 2 § 2
  • stadt-wohner, stadt-inwohner, buͤrger
    1711 Rädlein 833