Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwohnung

Stadtwohnung

, f.

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I Recht in einer Stadt (II) zu wohnen
  • [wer] wieder den rath und die stadt sachen hat, mit dem sol niemand gemeinschaft haben bey verlust der stadt-wohnunge 
    1536/44 HannovStKdg. 221
  • zimmerleute und mauerleute ... sollen bey verlust der stadt-wohnung schuͤldig sein, die ersten bey dem feuer ... zu erscheinen
    1599 LauenburgStR. 305
II zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit in einer Stadt (II) 
  • versiegelungen und inventarisirungen ... ob sie in buͤrgerlichen oder anderen stadtwohnungen vorzunehmen sind
    1788 Thomas,FuldPrR. I 74