Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtzucht
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Stadtzinsmeister
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Stadtzöllner
Stadtzucht
, f.
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I
städt. Gefängnis
vgl.
Stadtkarzer
- haben sie macht jn von der gaßen jn jre stadtzucht zu settzen1487 Walch,Beitr. II 7Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
unter Stadteinwohnern herrschende Moral und Disziplin
vgl.
städtisch (VI)
- so woll wir ofter zu euch wallen, piß wir die statzucht auch leren, ob wir mechten besten mit erenvor 1486 Keller,Fastnsp. II 240
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