Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtetag

Städtetag

, m.

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Zusammenkunft der Gesandten, Repräsentanten verschiedener Städte (III); Sitzung eines Städtebunds 
  • als auch auf diesem gemeinen stettag zwischen etlicher erbern stett bottschafften ... irrungen gehalten
    1522 Moser,StaatsR. 40 S. 430
  • weliche stett, zu ausschreybung der gemainen stettäg ... dartzu verordnet seyen, das die selb statt, auf jren costen, den anndern stetten, in jren gezirck begriffen, solichen stettag verkünden, vnnd also den bottenlon, selbs aussrichten soll
    1523 UrkSchwäbBund. II 260
  • so haben sich der bundt vnd stettag zu Vlm in disen tagen geendet, vnd ist ain andrer bundstag gen Augspurg ... angesetzt
    1529 MittPfalz 8 (1879) 316
  • dieweil die nit hie seien, so also ernstlich auf den stettag getrungen, so kommen die ewern auch noch frue gnug
    1545 StraßbPolKorr. III 560
  • keiser Rodolphus secundus [hat] einen stettag zu Dinkelspuhel ausgeschriben
    1583 BuchWeinsberg III 188
  • daß die staͤnde ... auf fuͤrsten- kreiß- und staͤdtetaͤgen wegen eines tuͤrkenzugs sich bereden ... solten
    1668 Fugger,Ehrensp. 768
  • collegien, deren mitglieder reichsstaͤnde sind: ... 5. die versammlung auf churfuͤrsten- fuͤrsten- grafen- staͤdte-tagen 
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 491
unter Ausschluss der Schreibform(en):