Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtetag
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Städtestand
Städtetag
, m.
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Zusammenkunft der Gesandten, Repräsentanten verschiedener Städte (III); Sitzung eines Städtebunds
bdv.:
Städteversammlung
vgl.
Städteboten
- als auch auf diesem gemeinen stettag zwischen etlicher erbern stett bottschafften ... irrungen gehalten1522 Moser,StaatsR. 40 S. 430Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weliche stett, zu ausschreybung der gemainen stettäg ... dartzu verordnet seyen, das die selb statt, auf jren costen, den anndern stetten, in jren gezirck begriffen, solichen stettag verkünden, vnnd also den bottenlon, selbs aussrichten soll1523 UrkSchwäbBund. II 260Faksimile - in Google Books
- so haben sich der bundt vnd stettag zu Vlm in disen tagen geendet, vnd ist ain andrer bundstag gen Augspurg ... angesetzt1529 MittPfalz 8 (1879) 316
- dieweil die nit hie seien, so also ernstlich auf den stettag getrungen, so kommen die ewern auch noch frue gnug1545 StraßbPolKorr. III 560
- keiser Rodolphus secundus [hat] einen stettag zu Dinkelspuhel ausgeschriben1583 BuchWeinsberg III 188Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- daß die staͤnde ... auf fuͤrsten- kreiß- und staͤdtetaͤgen wegen eines tuͤrkenzugs sich bereden ... solten1668 Fugger,Ehrensp. 768Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- collegien, deren mitglieder reichsstaͤnde sind: ... 5. die versammlung auf churfuͤrsten- fuͤrsten- grafen- staͤdte-tagen1793 Bischoff,Kanzlei. I 491Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel