Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stänker

Stänker

, m.

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streitsüchtiger Mensch, Unruhestifter, Aufwiegler
bdv.: Stänkerer
  • wann einer dergleichen staͤnckern und duellanten ... auf dem platze todt bleibet, [solle] derselbe durch die henckers-knechte nach der schind-grube und zu ohnehrlicher begraͤbnis [gebracht werden]
    1706 BrschwLO. II 680
  • wann ein unterthan ... unter der gemeinde einen stenker und stoͤhrer des friedens, wie auch verderber der unterthanen abgiebet, ... er ... moͤge abgestiftet werden
    1752 Greneck 299
unter Ausschluss der Schreibform(en):