Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stärkerung
Stärkerung
, f.
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schweiz.: Erhöhung, Aufstockung (einer Geldsumme)
- das unsere lieben und gethrüwen, gmein insessen zů B. ... verschinner jaren von uns sterckerung ires inzuggelts erlanget1592 ZürichOffn. I 406Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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