Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stafel
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, m.
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Almweide; Ruheplatz, Melkplatz des Viehs auf der Alm; auch: Sennhütte, Viehstall oder Unterstand auf der Alm
- den achra ze achtodhalbem mu̍t samen usserhalb dien boͮmen, mit wasser, weida, ... alpen und alpenteil, staveln, húsern, gadmen1323 FRBern. V 372Faksimile - digitalisiert im Rahmen von e-rara.ch
- quartam partem casalis infimi, dicti stavel, in alpe S.1324 FRBern. V 440Faksimile - digitalisiert im Rahmen von e-rara.ch
- vendidimus ... duas partes nostras, dictas theotunice zwei stafel montis dicti N.1334 FRBern. VI 137Faksimile - digitalisiert im Rahmen von e-rara.ch
- sol kein for dem andern ab dem nidern staffel an den obern faren1517 GasterLsch. 21Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wer der wer, der ain stabel beraubet oder ainen gemainen wald verprannt ... der ist kumen umb funfzig pfunt1517 (Hs.) Tirol/ÖW. III 216Faksimile (ca. 45 KB)
- sol allwegen ir fürstlich gnaden amman und zwen der alpgnossen, so am meisten stöß in S. im obern staffel (haben), sächen und den sännen gwalt geben, uß der L. in oberen staffel ze fahren1615 GasterLsch. 267Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das si alle wasser, es seien prunnen oder päch, so herab fließen ... nach irer wolfart gebrauchen migen ... [Verstöße dagegen werden geahndet,] doch hierunter der hof zu G. wegen der drei tag, so ime, das er seine stäbl einwäschen mige ... noch vorbehalten [sein soll]1644 Tirol/ÖW. III 64Faksimile (ca. 51 KB)
- sol ein hindersäß oder einer der nicht kilcher oder teiler ist, nicht zuo staffel fahren ..., wan einer simrig hat, magß einer wohl besetzen, aber mir galtem füeh1709 UnterwaldenRQ. 90Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die obgemelte alp und matten, es sye mit stäfflen, schüren und spichern ... [sol der leeman] wenn die lichung uss ist, in semlichen eren und wert, wie man im das jetzmalen übergibt, er ouch semlichs in glicher gstalt übergebe1752 BernStR. VII 1 S. 266Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wann dann ... mehrere gemeiner ... in einem stafel mehr als dreißig kühe bergen oder deren milch von einem solch höcheren sentum zusammen käsen ... dieselben [sollen] ... dem zugrechten deren von zehen und darunter ... unterwürfig seyn1770 SaanenLschStat. 424Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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