Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staffelgericht

Staffelgericht

, n., Stapelgericht, n.

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Bez. für unterschiedliche (zT. niedere, zT. hohe) Gerichte; ua. aufgrund des Versammlungsorts an einer Treppe (Stapel V) oder an einem Staffelstein; auch die Sitzung eines solchen Gerichts
bdv.: Stapel (VI)
  • die gericht die man nennt die staffelgericht und ander gericht die der abt besetzt und gebiet järlich mit sins gotzhuslütten
    1468 Alsatia 1868/72 S. 219
  • die jurisdiction des staffelgerichts ein zeitlang mergklich geschmelert
    1547 ZGO. 2 (1851) 54
  • als mein g. herr von S. ins stiffts Weissenburg staffelgericht und andern geprechen einen tag ghen L. ... ausgeschrieben
    1548 BadGLArch.
  • wann er [deß gerichts fürsteher] daß staffelgericht bedarf, daß ihme amtshalben etwas fürfallt, so er dann dem gericht durch ein buttel laßt zusammen gebiethen, und ein malstatt ernennen thut, so seyendt sie schuldig ... zu erscheinen
    1564 (Hs. 17. Jh.) MünchenGA. 23 (1846) 171
  • in Kron-Weisenburg im Elsasse ... ist unter anderem das staffel-gericht, welches uͤber das erbeigen und den kleinen frevel richtet. der propst hat das recht das staffel-gerichts-schuldheisen-amt zu besezen
    1758 Estor,RGel. II 1072
  • staffelgericht: dasienige gericht, welches bey den stuffen gehalten worden, oder an einem erhabenen orte war, zu welchen man durch stuffen gelangen muste
    1762 Wiesand 1010
  • so hatte man zu Ulm einen stapel-hof, stapel-gericht ... und zu Braunschweig ... den richt-stapel, welchen gemeiniglich der stadt-vogt und der magistrat mit einigen ihres mittels besetzten
    1769 Dreyer,Einl. 271
  • ehedem existirte auch ein sogenanntes ritter-gericht [in Weissenburg], an welches von dem staffel-gericht appellirt wurde
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 20
  • hammergerichte, staffelgerichte, die ich beym dinglichen polizeyrechte zu beschreiben gelegenheit haben werde
    1785 Fischer,KamPolR. II 133
unter Ausschluss der Schreibform(en):