Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Stahl

2Stahl

, m., selten n., Stahle, m.
I Probemünze, Richtmünze zur Prüfung des Münzwerts, dh. des Edelmetallgehalts einer Münze; Münzwert
II in der Färberzunft, insb. bei der Schwarzfärberei: normiertes Farbmuster für Stoffe, das bei Qualitätsprüfungen als Referenz genommen wird; auch: für das Schwarzfärben zunächst erforderliche blaue Farbgrundlage (Beleg 1426); Farbqualität bzw. Blaufärbegrad eines Tuchs; den Stahl höher heben die Anzahl der Farbgänge erhöhen, um mehr Farbtiefe und -qualität zu erzielen (Beleg 1500); meton. auch: Färbegang (Beleg 1500)
III Warenprobe, -muster für den Handel; insb. von Getreide, Gewürzen, Salz
IV Muster (I), Probestück eines Handwerkers, Schaumuster 
V Eichmaß (I), Normalmaß, insb. Eichgefäß für Getreide
VI amtl. Backanweisung für Brot, insb. hinsichtlich der Anteile verschiedener Mehlsorten; auch die betreffende Backmischung
VII amtl. vorgeschriebenes Braurezept für Bier
VIII für den Eintritt in eine Zunft festgesetzte Gebühr