Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlherr
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stählen
Stahlendrahthandwerk
(Stahler)
Stahlgadem
(Stahlgeld)
Stahlgeschauer
Stahlgilde
Stahlgrube
Stahlhammer
Stahlhandel
Stahlherr
, m.
amtl. bestellter Prüfer der Qualität von Tuchen
vgl.
Stahlmeister (I)
- [Ratsherrenamt] twe stal heren1405 BremUB. IV 441Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- einer ausser dissen amtzgenossen [soll] ... zo deme ... stailhern gesetzt werden, wilche auf vurgehende beeidong uf alsulche stailen ein flissich ufsehen haben1582 NeußWQ. 265Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln