Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlschmied
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Stahlreitemeister
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Stahlreitung
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Stahlschläger
Stahlschmied
, m.
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(zT. zunftgebundener) Handwerker, der Roheisen in 1Stahl (I) umwandelt und diesen ausschmiedet
bdv.:
Stahlschläger
vgl.
Schmied
- bruderschaft von den stalsmyden1443/50 AnnNassau 37 (1907) 234
- den hantwerkmeistern, die in dem harnische lagen ... den stailsmyden 15 quart1455/56 Schneider,SiegerlBergr. 79
- nachdeme die stahlschmiede ... ihre eygene zunft, innung und bruderschaft in der stadt Schmalkalden gehabt1575 ZHenneb. 16 (1911) 80
- soll voriger ordnung gemäß den stahlschmitten gar kein holtz gelaßen noch kohlen zugefuͤhret werden1614 ZHessG.2 5 (1874) 80
- sollen zwarn die stahlschmiede vnd zögere die öberung behalten, jedoch aber an niemanden anders als an die reidemeister ... verkaufen1678 Lappe,Altena 326
- soll kein reidemeister enen vnbeaydeten staehlschmidt oder zöger bewercken1678 Lappe,Altena 327