Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallbote

Stallbote

, m.

für den Stall (IX) tätiger städt. Bote
  • dass der stalbot jerlich ... by ieder zunft ein verzeichnuss irer zünftigen zu forderen und empfahen solle
    1558 Schmoller,StraßbTucherZft. 215