Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallbuch

Stallbuch

, n.

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Registerbuch eines (herrschaftlichen) Pferdestalls
  • wie dann solches im stallbuch, also auch so oft ein pferdt abgehet oder zukombt, richtig verzeichnet und davon die nachrichtung mittelst eines zettels uf dem fürstl. kornboden geschicket wirdt
    1654 QFSchleswHG. XV 178