Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stalt

Stalt

, f.

Art und Weise
  • wie dann zu solchen zeiten [der Infektion] auß der kais. statt Linz infectionsordnung, welcher stalten man sich verhalten solte ... zu finden ist
    1667 OÖsterr./ÖW. XII 145
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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