Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbrief

Stammbrief

, m.

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Urkunde über die (adlige) Herkunft einer Familie bzw. deren erfolgte Erhebung in den Adelsstand
  • daß wir ... geruhen moͤgten, solche von seinen eltern erhaltene begnadigung stamm- und wappenbrief ... bey unserer cantzeley anzunehmen
    1663 HistBeitrPreuß. I 259
  • [Buchtitel:] information der procurierten von Hallwyll, in ihrem als deß hallwyllischen mannstammens nahmen, ziehlend auff restauration und extradition, ihres anno 1687 ... annullierten und in ihr gnaden cantzeley gelegten stamm-brieffs [Bern 1720]