Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammeinungsverwandte

Stammeinungsverwandte

, m.

Mitglied einer Familie, die eine Stammvereinigung eingegangen ist
  • [wir] vnnser manlehen bey keinem angeregter stameynungsverwantten ... zu erfordern vnnd zu empfahenn wissen moͤgenn
    1564 BachmannUB. 164