Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammholz
Artikel davor:
Stammfreund
Stammfürst
Stammgeld
Stammgeldsreichung
Stammgenosse
Stammgut
stammhaarig
Stammhalter
Stammhaus
Stammherr
Stammholz
, n., m.?
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(hoch gewachsener) Baumstamm; koll.: Baumbestand aus hoch gewachsenen Bäumen; auch: hieraus gewonnenes (Bau-)Holz, großer Holzbalken
bdv.:
Stammbaum (II)
vgl.
Nutzholz,
1Stamm (I)
- das sie kein junge stemmhoͤltzer noch wispel ... ausserhalb S.s ... schneiden1552 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eines jeden jahrs gleich einem jeden gemeindsmann den stammholz zu geben pflichtschuldig1606 SchriesheimW. 215 [hierher?]
- [niemand darf] junge stammhöltzer noch wispel, welcherley geschlechts die seynd, ausserhalb sälins, häßlins und gar weidins schneiden1614 CJVenatorio-Forest. III 153Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- solle kain nachper ... nit fueg haben, ainiches stambholz, clain oder gross, auch kain laubholz oder scheuter ausser der gmain vorwissenhait nit verkaufen oder zu verfieren ... gewalt haben1616 Tirol/ÖW. III 39Faksimile (ca. 50 KB)
- maaß-taͤfelein: ... eine spanne, nach welchem ... bau- und stammholtz anzuweisen1666 GothaLO. Anh. 348Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- beschlagen, heist, wenn das stammholtz behauen wird, daß es aus der rundung vierecket wird1693 Schönberg,Berginformation Anh. 15
- sollte sich ... in den niederschlägen, es sei gleich am stamm- oder reißholz streit erheben und von dem schulzen ... besehen werden, wird der schuldige theil wegen besichtigung ... mit 1/2 tonne bier bestraft1697 ZHarz 4 (1871) Anh. 2 S. 81
- das ober- oder stamm-holz ... [wird] nach maltern, klaftern oder faden gesetzet1758 v.Justi,Staatsw. I 555Faksimile (ca. 88 KB)
- [Übschr.:] frevel am stammholz1788 Moser,ForstArch. III 156Faksimile - in Google Books
- stammholz ... 2. holz, welches zu völligen stämmen oder bäumen erwachsen ist, oberholz; im gegensatze des busch- oder unterholzes1801 Adelung2 IV 282Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Stammkauf
Stammkost
Stammlehen
Stammlehengut
Stämmling
Stammlinie
Stammlöse
Stammmiete
Stammmutter