Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammkauf
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Stammkauf
, m.
Kauf, Erwerb eines 1Stamms (I); meton. das veräußerte Holz
vgl.
Schragenholz (II)
- alle bretkloͤtzer, schragen und klaffterholtz bleiben beim stamkauffe1593 Colerus,Oec. II App. Mm iir
- schragenholtz bleibet beim stammkauͤff1597 Colerus,Oec. II App. 20
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