Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammname

Stammname

, m.

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I Familienname; Name eines Adelshauses
  • der tauff- und angeborne stamm-name deß briefstellers oder schreibers stehet zu unterst an dem blate
    1656 Harsdörffer I 8
  • daß ein mann gleiches nahmens [wie Stygge Krumpen], als sein vorweser, Niels Stygge, doch mit dem stamm-nahmen Rosencrantz ihm ... haͤtte sollen adjungiret werden
    1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 492
  • [standesherren] koͤnnen diejenige titel und wappen fortfuͤhren, ... welche auf abgetretene uͤberrheinische ... den stamm-namen bezeichnende besitzungen bezug haben
    1807 SammlBadStBl. I 461
II Name eines Volksstamms
  • gewisse stamm- oder nation-namen 
    1689 Valvasor,Krain I 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):