Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammname
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Stammname
, m.
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I
Familienname; Name eines Adelshauses
- der tauff- und angeborne stamm-name deß briefstellers oder schreibers stehet zu unterst an dem blate1656 Harsdörffer I 8
- daß ein mann gleiches nahmens [wie Stygge Krumpen], als sein vorweser, Niels Stygge, doch mit dem stamm-nahmen Rosencrantz ihm ... haͤtte sollen adjungiret werden1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 492Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [standesherren] koͤnnen diejenige titel und wappen fortfuͤhren, ... welche auf abgetretene uͤberrheinische ... den stamm-namen bezeichnende besitzungen bezug haben1807 SammlBadStBl. I 461
II
Name eines Volksstamms
vgl.
1Stamm (XV)
- gewisse stamm- oder nation-namen1689 Valvasor,Krain I 3Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel