Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammrecht
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Stammmutter
Stammname
Stammrecht
, n.I wie Stammgeld (I)
II rechtliche Regelung der Erbfolge nach 1Stämmen (II)
III Rechtsregel der Unveräußerlichkeit von Stammgütern (I)
IV erblicher Anspruch auf ein Stammlehen
V Anteilsrecht, Anteil an einem gemeinschaftlichen (Nutzungs-)Recht