Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammstecken

Stammstecken

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Baumstamm eines jungen Baumes
vgl. 1Stamm (I)
  • es sollen auch hinfuran zu dem zaunholz die stämbsteckhen sonnderlich in den jungen schwarzwäldten mit nichten geschlagen werden ... es ist auch in augenschein befundten worden, das die stambsteckhen in die reutter unnd sonnst annder zein eingehayt werden. das solle ernnstlichen hiemit bei 1 gulden straff abgeschafft unnd verpotten sein
    1592 SalzbWaldO.(FRAustr.) 102