Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammtafel

Stammtafel

, f.

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(Bildtafel mit einem) Stammbaum (I) 
  • alte württemb. stambtaffel, so zimlich verrissen
    1638 SchwäbWB. VI Nachtr. 3175
  • die stammtafel oder der stammbaum stellt in gerade aufsteigender linie alle erzeuger mit ihren wappen dar
    1785 Fischer,KamPolR. I 526
  • nach der von ihm [implorant] selbst attestirten stammtafel 
    1802 Runde,Beitr. II 218
  • [stempel- und tax-ordnung:] stamm-tafeln, welche bey dem koͤnigl. lehen-hof eingereicht werden - 1 fl.
    1808 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 929
  • die in gemeinschaftlichen familienarchiven aufbewahrten urkunden, stammtafeln ... haben zwischen familiengliedern volle beweiskraft
    1815 Gönner,EntwGesB. I 172
unter Ausschluss der Schreibform(en):