Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampf
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Stampf
, m., Stampfe, f.
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I
(amtl.) Stempel, Prägestock, Brandeisen; auch das damit aufgebrachte Bild, Zeichen, Gepräge; insb. als Herkunfts- und Gütezeichen sowie als Brandmal
- [dasjenige Leder, das die Schauer] für schnittig zu banck schowent, dem send sy zway stempff, vnd was sy nit für schnittig schowen, nur ainen stampff geben1427 WürtVjh.2 21 (1912) 363
- was dann der schlosser also arbeit und macht, das soll alles zeichen mit einem stampf, do Nuremberg auf steet1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 97Faksimile - in Google Books
- falsch müntz ... hat nit das bild und den stampf der warheit1518 Schmidt,ElsWB. 336
- freitag ... wart hie zu W. die mintz angefangen, golt zu schlagen, und darnach dunstag ... fieng man an das precht oder stampf auf das gold schlachen1538/45 BauernkriegQ. I 217Faksimile - in Google Books
- also sollen ... auch an den wagen der knopf vnd die gewicht stanngen, sampt den gewichten, mit stempf vnd prenn eysen der stett vnd oberkaiten, yedes orts ordenlichen, wappen vnnd zaichen bezaichnet [sein]TirolLO. 1573 VI 10Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [es soll] ein jeder meister jeglich sein arbeyt von silber ... mit seinem gewohnlichen eygen zeichen vnnd stampff, vnnd mit keinem andern zeichen, dann darvon er ein stampff inn der vier geschwornen laden ligen hat, zeichnen vnd staͤmpffenBadLO. 1622 Bl. 92vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- vors ander sollen auf die gottlose juden, besucher anderer muͤnzstaͤtt vnd erkauffer eines oder andern stampfs ... von allen obrigkeitten ein sonder wachtsam vnd fleißige obsicht vnd kundtschaft bestelt [werden]1622 Hirsch,MünzArch. IV 150
- verordnen wir [Bischof] ... daß in unseren beyden landstaͤdten K. und N. ... einer von unseren meistern der kannengießer einen gleichfoͤrmigen stampf haben, von welchen alles ... zinnwerk ... zur ... prob gezogen und gestampft [werden soll]1686 SammlVerordnWürzb. I 347
- [einem] einen ulmer stampf an die stirn brennenum 1700 SchwäbWB. V 1627Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die aemter sollen auf alle] schriften ihr fleißiges aufsehen zu haben, daß sie nichts annehmen ... noch denen partheyen communiciren sollen, es seye dann zuvor mit dem behoͤrigen stampf bezeichnet1742 Lahner,Samml. 223Faksimile - in Google Books
- das schau- und stattzeichen [ist] alle jahre zu renovieren, auch mit einem besonderen nahmen aus dem alphabet oder sonstigen invento zu marquieren, auch derlei stampf bey loͤbl. staͤttmeisterambt aufzubehalten1747 Klein,GmündGoldschmied. 19
- auf chursaͤchsischen stampf geschlagenen ... geringhaltigen muͤnzen1761 Faber,NStaatskanzlei IV 126
II
Gerät zum Zerstampfen von Materialien, Mörser; hölzerner Trog oder Mulde mit Stößel zur Zerkleinerung von Getreide, Kraut usw., ua. zur Zubereitung von Schweinefutter
- wer also ausser dem hof von B. an die obgenannten gezöge zühet, das mag er wol tun mit disen vier stückhen: mit einem stampf, einem sybe, einem hehl vnnd mit einem hanen, vnd das ander guot ... soll frey sein1413 Elsass/GrW. IV 49Faksimile (ca. 270 KB)
- man erkhendt auch meiner gnedigen frauwen von jeder herttstatt ein garttenhun, vnd soll das hun sein, das es vom dem herdt uff den stampf gefliegen müg, vnd von dem stampf vff die asen ... oder soll vier pfenning werdt sein1578 Elsass/GrW. IV 29Faksimile (ca. 262 KB)
- in einem mörsel oder stampf die materie zu den racketen klein und rein stossen1741 Frisch II 317Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wolte man in einer festung, da keine wasser-pulvermuͤhle anzubringen, ... pulver machen ... muͤßte man sich einer besondern hoͤltzernen bauerstampffe bedienen ... in zweyen tagen kan man in einer solchen stampffe acht pfund pulver machen1747 Zedler 53 Sp. 698
- das verbot der hand- und roßmühlen ... wird aufgehoben, und es sind dem landmann ... quirle, stampfen und steine zum zermalmen des getreides ferner gestattet1811 Mamroth,PreußStaatsBest. 477Faksimile - in Google Books
III
Stößel, Keule, Hammer, insb. in einem Stampfwerk, zum Zerstoßen, Zerkleinern von Materialien; auch: abgestumpfter Knüppel
bdv.:
Stempel (X),
1Stoßer (V)
- dass er da machen sol ain rad, das stämphe tribe, damit er öl und ander ding gestamphen müge, das zů ainer ölmülin gehöret1379 EßlingenUB. II 209
- [sie] hinderten mich an meinem werck ... und wolten das dritt rad im ersten jahr nicht machen, und die ersten zwey reder hetten 18 stempf; der selben stempf ließen sie vil feiren, darumb daß sie mir luͤtzl papier wolten machen1390 NürnbChr. I 79Faksimile - in Google Books
- hweerso tuer syden togara sitten sint ende nen kynden habben, ieft hit also salt te leyder ... dat hiara aydera oerna oen moerd slaeght mit stock iefte mit stompa ... soe schillet hiase sikria mit hiara haudpapa [wenn zwei Ehegatten zusammenleben und keine Kinder haben (und) wenn es sich leider ... so trifft, dass einer von ihnen den anderen mit einem Stock oder einem abgestumpften Knüppel totschlägt ... so sollen sie sich mit ihrem Hauptpriester von der Anklage reinigen]Ende 15. Jh. Richth. 426Faksimile (ca. 179 KB)
- R. gibt von der müli zu B. mit stampf, plüewl und brunen nach sag sins lehenbriefs järlich 2 fiertil schmalz1507 JbLiechtenstein 6 (1906) 36
- diese muͤhle war schon im ersten jahre so stark, daß zwey raͤder achtzehn stampfen bewegten1784 Breitkopf,Spielk. I 103
IV
wie Stampfmühle
- [H. musste die] mülstat, diu oberhalp des stamphes lit, di er hat ... aller dinge ungebuwen lazen1312 DarstWürtG. VIII 66
- zu M. von des Laegellers stampf bi dem wiger 9 ß ₰ und 7 bänke1356 SchrBodensee 24 (1895) Anh. 74
- es sol auch nimant an der herschaft willen und wissn aufpringn new mül, sag, hamer oder sleifen noch stämpfEnde 15. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 587Faksimile (ca. 43 KB)
- das N. allein ein stampf machen und bruchen mög, allein zuo siner notturft und sunst ouch gar niemants anderen stampfen und solle darhin weder plüwen, öltrotten noch anders machen1527/29 SchweizId. XI 475Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
V
Baumstumpf; beim Roden, Abholzen stehengebliebener Stock
bdv.:
Stumpf (I)
- begenet ynen [furster] yemann mit schedelichem holze, den mogen sie penden. spricht aber he, he en habe nicht schedelichs gehauwen, ... so sal he mit ime riden und sal yne wysen zu stucken und zu stemphen1380 Wetterau/GrW. III 431Faksimile (ca. 262 KB)
- [wür] haben daß recht auf dem wüßmad, wenn ain wüß verwächst mit holz, und soll daß abhacken und soll daß prennen auf den stampfn1602/15 NÖsterr./ÖW. VIII 107Faksimile (ca. 42 KB)
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