Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standeserhöht
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Ständermaß
standesanverwandt
standesbefreit
Ständeschrift
Standeserhebung
standeserhöht
, adj.
in einen höheren Stand (I) versetzt
- [daß] denen steuerexemtionen sowohl der potentiorum als der standeserhöhten mitglieder dadurch gutermaßen begegnet, auch sonsten für die gesamte ohnmittelbare reichsritterschaft viel gutes gestiftet werden könne1685 JbFrkLf. 22 (1962) 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn aber ein standes-erhoͤhter per saltum eine hoͤhere wuͤrde erlangt hat, so hat er noch die quart desjenigen taxes zu bezahlen, welchen er bei der uͤbersprungenen wuͤrde haͤtte erlegen muͤssen1808 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 929Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)