Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standesgebühr

Standesgebühr

, f.

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das einem Stand (I) Zustehende, Geziemende, Angemessene; nach Standesgebühr anständig, angemessen, im Rahmen des für den (jeweiligen) Stand (I) Angemessenen
  • weile er aber anderweit sein bestes suchen wollen ... alß bitten wir hiemit menniglich nach standesgebühr ... sie wolten mehr gemelten P.S. allen guten willen, freundtschafft vnnd beforderung erzeigen
    1616 Rauschning,MusikDanzig 130
  • wan wir auch in oder außer landes verreisen, so soll unsere kuche gahr geschloßen ... denen aber, so im frauenzimmer ... hinterlaßen, ein gewißes an kostgeldt standesgebuhr nach gereichet werden
    1624 Kern,HofO. I 166
  • [so ein sohn sich] mit rath deß vatters vnd seiner befreunden verheuͤrathen moͤchte: so sol ihn der vatter nach stands gebuͤhr mit einer billichen nahrung versehen
    1627 BöhmLO. O 36
  • wider standtsgebühr ubermachten kleidungen
    1644 ZVk. 53 (1956/57) 168
  • daß erstlich und vor allen, wenn der schuldener verstorben, die nach nothdurft und standes-gebuͤhr angewandten begraͤbniß-kosten ... aus den guͤtern entrichtet werden
    1650 EstRitterLR. 348
  • der leichnamb des churfuͤrsten wurde sodann balsamirt, nach standes-gebuͤhr zur erden bestaͤttiget und zu H. ... beygesetzet
    1685 Struve,PfälzKHist. 696
  • daß wenn eine ledige stelle ersetzet werden muͤßte und der dazu bestellet wird einer von den koͤnigl. raͤthen waͤre, derselbe alsdann diejenige stelle im gerichte antreten solle, die ihm sonst nach ampts- und standes-gebuͤhr im senat zustaͤndig ist
    1698 SammlLivlLR. II 1507
  • es werden der herr landtsekhellmeister ... verordtnet, diejenige, welche über ihre standtsgebühr sich bekleiden, anzuzeigen
    1780 SchweizArchVk. 17 (1913) 249
  • [wir wollen] unsern reichshofrath mit ... denen [besetzen], so im reiche deutscher nation anderer orte gebohren und erzogen, darinn nach standesgebuͤhr angesessen und beguͤtert ... auch rechten alters und gehoͤriger in examine [sind]
    Wahlkapit.(1792) 557
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