Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesgemäß
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Standeserhebung
standeserhöht
Standeserhöhung
standesfähig
standesfürstlich
Standesgebühr
standesgebührlich
standesgemäß
, adj.
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wie standesmäßig (I)
- meinen todten cörper belangendt, soll selbiger ... mit standesgemessenen ceremonien und conduct [bestattet werden]1696 KrummauClarissUB. 351Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- die damahlige krieges-zeiten [haben] aber nicht erlaubet, nach adelichen und standesgemäßen gebrauch, vorhero gewiße ehe-pacta aufzurichten und festzusetzen1758 Bohlen,Bohlen II 399Faksimile (ca. 315 KB)
- [sie haben zugesagt] ihr eheliches verbindniss durch priesterliche einsegnung und standesgemässes beylager ... zu vollziehen1780 Zorn,BayrSchwabHG. 268