Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesgemäß

standesgemäß

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie standesmäßig (I) 
  • meinen todten cörper belangendt, soll selbiger ... mit standesgemessenen ceremonien und conduct [bestattet werden]
    1696 KrummauClarissUB. 351
  • die damahlige krieges-zeiten [haben] aber nicht erlaubet, nach adelichen und standesgemäßen gebrauch, vorhero gewiße ehe-pacta aufzurichten und festzusetzen
    1758 Bohlen,Bohlen II 399
  • [sie haben zugesagt] ihr eheliches verbindniss durch priesterliche einsegnung und standesgemässes beylager ... zu vollziehen
    1780 Zorn,BayrSchwabHG. 268
unter Ausschluss der Schreibform(en):