Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standesunterschied
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, m.
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Unterscheidung, Distinktion aufgrund der Zugehörigkeit zu einem best. Stand (I)
- daß keinem, wer der auch seyn mag, ohne standts unterscheid, einig gefährlich spiel ... mit karten oder würflen vergönnt oder zugelassen seyn solle1650 Schmelzeisen,PolO. 292
- ober-roͤcke, die nach standes unterschied von rasch, serge, boratt ... angeleget werden1755 Richey,IdHamb. 239
- zu reichskriegssteuern soll jeder one standesunterschied beitragen1795 Schlözer,StAnzeigen Reg. III 42