Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standrechtgeld

Standrechtgeld

, n.

wie Standgeld (I) 
  • die maut und standrechtgelt in markt L.
    1577 VeröfflSteierm. 25 S. 60
  • ist ain jeder marktrichter zu W. die angeschlagene steuer, dann maut-, gerichts- und stantrechtgelt, wie auch die leibsteuer und extraordinari anlagen ... in empfang zu nemben und jährlich zu verraiten schuldig
    17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 197
  • das bei den kirchtagen bei st. Nicola und beim geschoß eingehende standrechtgeld wird dem diener eigentumlich gelassen
    1749 Wimbersky 83