Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standrechtgeld
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Standhaftigkeit
(standhaftlich)
Standhilfe
ständig
ständisch
Standkauf
ständling
(Standnosse)
Standquartier
Standrecht
Standrechtgeld
, n.
wie Standgeld (I)
- die maut und standrechtgelt in markt L.1577 VeröfflSteierm. 25 S. 60
- ist ain jeder marktrichter zu W. die angeschlagene steuer, dann maut-, gerichts- und stantrechtgelt, wie auch die leibsteuer und extraordinari anlagen ... in empfang zu nemben und jährlich zu verraiten schuldig17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 197Faksimile (ca. 51 KB)
- das bei den kirchtagen bei st. Nicola und beim geschoß eingehende standrechtgeld wird dem diener eigentumlich gelassen1749 Wimbersky 83