Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangenbrief

Stangenbrief

, m.

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gerichtliche Urkunde zur Übereignung einer zwangsversteigerten Sache
  • wär aber, daß er die pfant also nicht löset in ob gemeltem maß, begert sein dan der die pfant kauft hat, so sol im der richter ainen stangen-brief darumb geben
    1548 Tirol/ÖW. III 295