Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangeneisen

Stangeneisen

, n.

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Eisenstück in Stangenform; als Rohprodukt
  • [stattmauth: von einem] stangen eisen wie auch eine pflueg plöch oder schön 1 [pf.]
    um 1660 Radkersburg 47
  • [die radmeister arbeiten] zain-eysen, stangen-eysen, frimm-eysen
    1687 Hohberg,GCA.2 I 119
  • wie auch stangeneisen, ohne an seiner schmiedbarkeit zu verlieren, mit leichter muͤhe geschmolzen, und also zu kanonen ... geschmolzen werden kann
    GGA. (1782) 897