Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangenschmied

Stangenschmied

, m.

Schmied, der Metallstangen herstellt
  • seine churfürstliche durchl. zu Brandenburg [verstattet] ... denen stancken schmieden zu J. ... daß sie die stanckenfabrique ... allein und ohne anderer insonderheit der iserlohischen kauffleuthe und deren darzu gedungenen schmiedeknechte eingriffe privative exerciren
    1699 IserlohnUB. 229