Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangenschmied
Artikel davor:
Stangeneisen
Stangenfabrik
Stangengebiß
Stangengericht
Stangenholz
Stangenknecht
Stangenknechtamt
Stangenmaß
Stangenrecht
Stangenroß
Stangenschmied
, m.
Schmied, der Metallstangen herstellt
vgl.
Stangenfabrik
- seine churfürstliche durchl. zu Brandenburg [verstattet] ... denen stancken schmieden zu J. ... daß sie die stanckenfabrique ... allein und ohne anderer insonderheit der iserlohischen kauffleuthe und deren darzu gedungenen schmiedeknechte eingriffe privative exerciren1699 IserlohnUB. 229Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster