Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangenzehnt

Stangenzehnt

, m.

mithilfe eines Stangenmaßes (II) abgerechnete Zehntabgabe
  • 6 pfund geben die stangenzehenden 
    1587 Koeniger,SendQ. 126
  • stab-zehend oder stangen-zehend ist derjenige, welcher von wicken und anderen feld-fruͤchten gegeben wird, die man ... nach einem stabe oder einer stange abzumessen [pfleget]
    1750 Klingner II 376
  • derjenige zehente, welcher von wicken und andern feldfrüchten gegeben wird, welche man nicht in garben zu binden, sondern solchen zehenten mit einem stabe oder einer stange, welche die zehentruthe heißt, abzumessen pflegt: der stangenzehente 
    1780 Adelung IV 644