Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stapler

Stapler

, m., Stappler, m.

rotw.
Bettler und Kleinbetrüger
  • welchen verstand es ... in betreff der zu denen naͤchstliegenden commendantschaften ... zu liefern seyenden vagierenden unnuͤtzen burschen, so andern, sich nur auf muͤßiggang und beschwerden der unterthanen verlegenden staͤpplern, allerdings haben thut
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 48
  • ein tyroler ... redet gut deutsch, gehet als ein stappler 
    1799 Alemannia 19 (1891) 82
  • jene sogenannten stappler oder staatsbettler, die sich bald als verungluͤckte kaufleute, abgedankte offiziers und dergleichen ausgeben
    1805 HeidelbPolGes. 36
  • stapler: diese bettler fuͤhren von jedem handwerke eine kundschaft und eben so viel paͤsse mit sich
    Neues Hannoversches Magazin 21 (1811) 123
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