Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statthaltersache

Statthaltersache

, f.

die Statthalterschaft (II) betreffende Angelegenheit
  • alle consistorial-, kirchen-, gymnasii- ... wie auch gouverneuren-, stadthalters- vnd koͤniglichen oekonomische sachen, die in prima vel secunda ... nicht koͤnnen eroͤrtert werden, soll das hoffgericht annehmen vnd judiciren
    1630 SammlLivlLR. II 48