Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staudenwerkstatt

Staudenwerkstatt

, f.

Handwerksstätte (außerhalb der Stadt), die nicht der städt. Zunftordnung unterliegt
  • bedencken, was gestalt E.L., leinenweber, der sich eine zeitlang zu F. auffgehalten und daselbs eine staudenwerckstatt der gestraimbten deck angerichtet, landshuldigung gegeben ... werden könte
    1603 NürnbRatsverl. II 338
  • dem R. aber eine streffliche red [zu] sagen, das er seinen lehrjungen gen S. auff eine staudenwerckstatt geschickt
    1617 NürnbRatsverl. II 516
unter Ausschluss der Schreibform(en):