Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staue
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Staudenförster
Staudenhähnlein
Staudenhecht
Staudenmeister
Staudenräuber
Staudenreiter
Staudenschmelzer
Staudenteilung
Staudenwerkstatt
Staudenwirt
Staue
, f.
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II
Sicherung von Gütern in Schiffen
vgl.
stauen (III)
- soll die verguͤtigung geschehen, wenn bey seenoth ... die ladung verruͤckt wird und die staue loß geht, mithin das ... gut beschaͤdigt wird1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 218