Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staupenhauen

Staupenhauen

, n.

wie Staupenschlag 
  • 6 sch. deme bodele vor stupehauwent 
    1505 Schiller-Lübben IV 451
  • der beclagte mus die gesatzte geltbus ... geben, oder der richter mag jnen verweisen oder knuͤtteln lassen, an welchs stadt man jtzund das stauppenhawen gebraucht, das ist zu haut vnd har straffen
    1541 König,ProzAnh. 315v