Steckengeld, n.
Steckengeld, n.
eine Abgabe für die Schäfereigerechtigkeit
-
[Täufer:] sie sollen auch ... frej gelassen werden vnd onbedrängt, on aller beschwer, es sei steckengeld, husärengelt, anschnid, steuer in krig, bluetgelt, oder wie es genendt mag werden1613 FRAustr. 43 S. 364 Faksimile
-
zu end des jahrs steckengeld so jeder hirt jaͤhrlich zu praͤstiren hat mit 9 kr.Neueste Staatskunde v. Dtl. I 2 (Frankfurt 1784) 65