Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckler

Steckler

, m.

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(zunftgebundener) Hersteller ausschließlich von Stecknadeln 
bdv.: Stecknadler
  • die zunfft zum spiegel, dahin gehoͤrig ... passementmacher, steckler, strelmacher
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1008
  • steckler sind eine secte oder gattung der nadler, so sich eintzig der stecknadeln annehmen
    1722 Beier,HdwLex. 415
unter Ausschluss der Schreibform(en):