Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stecknadel

Stecknadel

, f.

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Nadel (I), die ua. zum Zusammenheften von Textilien dient; im Rahmen von Zauberei- und Hexenprozessen zur Überprüfung von Hexenmalen gebraucht
  • daß man jhm [zauberer] die prob der steck-nadel so tief steckte, als man hierbevoren gethan hatt ... vmb die richter zu betriegen
    P. de Lancre, Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey (1630) 55
  • steckler sind eine secte oder gattung der nadler, so sich eintzig der stecknadeln annehmen
    1722 Beier,HdwLex. 415
  • findet ein scharfrichter ein verdaͤchtiges zeichen oder merckmahl an des inquisiten leib, mag ihme der richter wohl erlauben, ... mit einer steckenadel zu probiren, ob inquisit daran schmerzen habe oder nicht
    J.S. Schülin, Theatrum Conscientiosum Criminale I (Frankfurt 1732) 132
  • nadler sind entweder stek- oder naͤh-nadler ... erstere verfertigen steknadeln und machen darneben aus eisen, stal, drat und meßing alles, was durch den hammer und die zange kan gezwungen werden
    1779 Weisser,RHandw. 377
unter Ausschluss der Schreibform(en):