Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stecknadler

Stecknadler

, m.

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(zunftgebundener) Hersteller von Zier- und Stecknadeln, Metallspangen und weiteren kleineren Metallgegenständen
bdv.: Nadler, Steckler
  • es ist auch ... nicht genug, daß wir nehe- und steck-nadler genennet werden, denn wir weder neh- noch steck-nadler, sondern nadler seyn, welche von vorigen ganz unterschieden
    1698 A. Beier, Advocatus Rerum opificialium peritus (Frankfurt 1707) 426
  • die zunfft zum spiegel, dahin gehoͤrig buͤrstenbuͤnder, ... hutmacher, nehnadeler, stecknadeler, nestler
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1008
  • weil er aber nicht ein nadler, sondern ein stecknadler gewesen, so waͤren sie mit ihm in dispuit gerathen
    1722 Beier,HdwLex. 415
  • schaden und nachtheil der zunft [entsteht, wann] professionen eine ziemliche nahe connexion mit einander haben ... wie ... zwischen denen naͤh- und stecknadlern, zwischen denen leinwebern und tuchmachern
    1761 Cramer,Neb. 24 S. 65
  • nadler sind entweder stek- oder naͤh-nadler ... erstere verfertigen steknadeln und machen darneben aus eisen, stal, drat und meßing alles, was durch den hammer und die zange kan gezwungen werden
    1779 Weisser,RHandw. 377
  • zu Breslau sind schon seit langer zeit die drey gewerke der stecknadler, kammmacher und rosarienmacher mit einander vereinigt
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 183
unter Ausschluss der Schreibform(en):