Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steife

Steife

, f.

Beständigkeit, Standhaftigkeit 
  • inn hat kein betrüebtnuß von der styffe oder standveste dises fundaments mögen abwendig machen
    1572 SchweizId. X 1445
unter Ausschluss der Schreibform(en):